Kommentar - Seit Tagen legt Google plötzlich geschätzt Hunderten Millionen Nutzern neue Datenschutz-Richtlinien vor, darunter auch Dutzenden Millionen Deutschen.
Dabei wendet Google genau das Verfahren an, was der US-Konzern derzeit Hunderttausenden Webseiten weltweit nicht mehr durchgehen lassen möchte: Werbe-Banner, welche sich großteils über eine Webseite legen und den Nutzer davon abhalten, den eigentlich erwünschten Inhalt aufzurufen. Google reklamiert also für sich scheinbar - Kritiker sagen einmal mehr - Sonderrechte.
Das ungewöhnliche an den Google Datenschutz-Bestimmungen ist: Es gibt kaum oder gar nicht die Möglichkeit, die neue Datenschutzrichtlinie bei Google nicht anzuerkennen. Bei Google gibt es lediglich die Option die Datenschutzrichtlinien anzuerkennen. Schön für den Verbraucher, wenn er klar sagen könnte: Nein, ich anerkenne die neue Datenschutzrichtlinie der Google Inc. nicht an. Doch so - mit dem aufdringlichen Einwilligungsbutton - fühlt man sich unangenehm genötigt, seine Zustimmung zu etwas zu geben, obgleich man es eigentlich eben nicht möchte: nämlich der uneingeschränkten Datensammelwut von Google sein rechtliches ok zu geben.
Besser wäre es, wenn Google ganz offen sagen würde: Wenn Du die Datenschutzrichtlinien nicht anerkennst, kannst Du die Google-Dienste nicht mehr nutzen. Es ist wahrscheinlich, dass einige Hunderttausend Nutzer das dann eben nicht mehr täten und auf Konkurrenz-Internetsuchmaschinen ausweichen würden.
Das mag Google durchaus bewusst sein, weshalb man auf den schnelllebigen Internetnutzer setzt, der, um an sein Ziel zu kommen, dann halt einen so lästigen Datenschutz-Banner von Google ungelesen schnell durchblickt und anerkennt, ohne dass ein Bewusstsein vorherrscht, was man da eigentlich gerade anerkannt hat:
Nämlich die totale Übermittlung aller privatesten Daten an Google, wobei sich Google auch noch herausnimmt, diese Daten zusammenzufügen und damit Nutzerprofile von Hunderten Millionen Verbrauchern, also auch von Deutschen, zu erstellen. Der US-Megakonzern Google macht also genau das, was allen anderen deutschen Unternehmern verboten ist: Nutzerprofile zu erstellen, die Rückschlüsse auf tatsächlich lebende Personen ermöglichen.
So schreibt Google: "Hinweise zum Datenschutz bei Google: Den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechend möchten wir Sie bitten, sich kurz Zeit zu nehmen und die wichtigsten Punkte der Google-Datenschutzerklärung durchzulesen. Dabei geht es nicht um von uns vorgenommene Änderungen. Wir möchten Sie dennoch bitten, sich mit den unten stehenden wichtigen Punkten vertraut zu machen. Klicken Sie auf _Ich stimme zu', wenn Sie mit den unten genannten Bedingungen einverstanden sind. Anschließend werden Sie zur Suche weitergeleitet. Sie können sich aber auch die weiteren Optionen auf dieser Seite ansehen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen."
Macht man sich dann die Mühe, einmal näher die neuen Google Datenschutzbestimmungen durchzulesen, dürfte so manchen das Grauen kommen. So ist dort zum Beispiel zu lesen: „Wir verarbeiten diese Daten zu den Zwecken, die in unserer Datenschutzerklärung aufgeführt sind, beispielsweise um: • anhand Ihrer aus diesen Daten ermittelten Interessen nützlichere und personalisierte Inhalte in unseren Diensten bereitzustellen, wie z. B. relevantere Suchergebnisse, • die Qualität unserer Dienste zu verbessern und neue Dienste zu entwickeln."
Im Kapitel "Zusammenführung von Daten" schreibt die Google Inc.: "Wir führen die Daten… auch dienst- und geräteübergreifend zusammen. Beispielsweise entwickeln wir mithilfe von Daten aus Billionen von Suchanfragen Modelle zur Rechtschreibkorrektur, die in allen unseren Diensten zum Einsatz kommen. Außerdem können wir Sie und andere Nutzer mithilfe kombinierter Daten vor potenziellen Sicherheitsrisiken warnen."
Hier fragt man sich: Was heißt denn, Geräte zusammenführen? Bedeutet dies, dass die Google Inc. die von Google spionierten Nutzungsdaten auf dem Google Android Handy-Betriebssystem, welches bereits weltweit von schätzungsweise 1,5 Milliarden Menschen genutzt wird, mit Verbraucher-Big Data aus den PCs und Tablets einfach zusammenführt?
Es ist zu vermuten, ja. Wenn ja, wäre dies ein Skandal, eine solch zentrale elementare und grundlegende Datenschutz-Angelegenheit Verbrauchern einfach so pauschal abzuverlangen. Dass die deutschen Datenschützer der Länder und des Bundes das umkommentiert einfach hinnehmen und nicht Einspruch erheben, zeugt einmal mehr, welch Geistes Kinder in diesen Amtsstuben sitzen. Bei deutschen Unternehmen wird ein Riesen Faß aufgemacht- mit Razzien und enormen Strafzahlungen zum Beispiel in Sachsen - aber bei Google schauen alle dumm, feige und inkompetent weg. Die gerne von deutschen Datenschützern, gerade auf Länderebene bediente blöde Ausrede:
Man sei ja nicht zuständig. Google sitze ja in Irland. Wer ist denn dann für die größte Datenkrake, welche Deutschland durchzieht, zuständig, wenn nicht unsere eigenen Datenschützer? In Irland, der europäischen Google-Zentrale, schert es jedenfalls niemanden. Doch das deutsche Grundgesetzt sagt ganz klar, dass die deutsche Politik, die deutschen Amtsträger für den Schutz der Privatsphäre der Deutschen zu sorgen haben. Dieser Schutz wird im Verhältnis der Deutschen gegenüber den größten Internetkonzernen, die das deutsche Internet und Digitalleben monopolartig dominieren, nicht gegeben.
Dabei gilt: Für solch elementaren Dinge wie der Zusammenführung von Nutzerdaten über Geräte hinweg, müsste mindestens separiert eine Zustimmung oder Ablehnung des Verbrauchers eingeholt werden. Dass Google, ein Konzern größer als Siemens, dies Hunderten Millionen Nutzern, wahrscheinlich sogar Milliarden, so im Vorbeigehen vor den Latz knallt, und eine solch elementare Angelegenheit hingerotzt Verbrauchern unterschummelt, geht nicht und ist für mündige Bürger eine Zumutung.
Zudem: Die Rechtschreibverbesserungen ständig zu optimieren - besonders bei Übersetzungsdiensten - ist ein sinnvolles Anliegen. Doch es hier recht plump vorzuschieben, um ein OK für das Sammeln fast sämtlicher wichtiger Internet- und Nutzerdaten von Verbrauchern zu erhalten, um diese dann sogar über Geräte-Grenzen hinweg zusammenzuführen und ein möglichst perfektes Nutzerbild auch der Deutschen zu erhalten, ist nicht nur rechtlich äußerst diskussionswürdig, sondern, wirkt ist auch unseriös.
Wer den Google Datenschutzbestimmungen, oder anderen von Unternehmen den Internetnutzern abverlangerter Datenschutzbestimmungen nicht vertraut, kann sich kostenlos an die Datenschutzbeauftragten der Länder oder Städte wenden. Es sind dies auf Ebene der deutschen Bundesländer nach Angaben der Homepage "Datenschutz Wiki" die folgenden Ansprechpartner:
Bayern:
Aufsichtsbehörde Landesamt für Datenschutzaufsicht / Promenade 27 (Schloss) / 91522 Ansbach / Telefon: 0981/53-1300 / Telefax: 0981/53-5300 / E-Mail: poststelle{at}lda.bayern{dot}de / Homepage: http://www.lda.bayern.de
oder
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri / Postfach 22 12 19 / 80502 München / oder: Wagmüllerstr. 18 / 80538 München / Telefon: 089/21 26 72-0 / Telefax: 089/21 26 72-50 / E-Mail: poststelle{at}datenschutz-bayern{dot}de / Homepage: http://www.datenschutz-bayern.de
Baden-Württemberg:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil / Postfach 10 29 32 / 70025 Stuttgart od. Königstraße 10a / 70173 Stuttgart / Telefon: 07 11/61 55 41 - 0 / Telefax: 0711/61 55 41 - 15 / E-Mail: poststelle{at}lfd.bwl{dot}de / Homepage: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Berlin:
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix / An der Urania 4-10 / 10787 Berlin / Telefon: 030/138 89-0 / Telefax: 030/215 50 50 / E-Mail: mailbox{at}datenschutz-berlin{dot}de / Homepage: http://www.datenschutz-berlin.de
Brandenburg:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge / Stahnsdorfer Damm 77 / 14532 Kleinmachnow / Telefon: 0332 03/356-0 / Telefax: 0332 03/356-49 / E-Mail: poststelle{at}lda.brandenburg{dot}de / Homepage: http://www.lda.brandenburg.de
Bremen:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer / Postfach 10 0380 / 27503 Bremerhaven / oder: Arndtstraße 1 / 27570 Bremerhaven / Telefon: 0421/361-2010 oder 0471/596-2010 / Telefax: 0421/469-18495 / E-Mail: office{at}datenschutz.bremen{dot}de /Homepage: http://www.datenschutz-bremen.de/
Hamburg:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar / Klosterwall 6 (Block C) / 20095 Hamburg / Telefon: 040/428 54-40 40 / Telefax: 040/428 54-40 00 / E-Mail: mailbox{at}datenschutz.hamburg{dot}de / Homepage: http://www.datenschutz-hamburg.de
Hessen:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch / Postfach 31 63 / 65021 Wiesbaden oder: Gustav-Stresemann-Ring 1 / 65189 Wiesbaden / Telefon: 0611/140 80 / Telefax: 0611/14 08-900 oder 901 / E-Mail: poststelle{at}datenschutz.hessen{dot}de / Homepage: http://www.datenschutz.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Dankert / Lennéstraße 1, Schloss Schwerin / 19053 Schwerin oder: Johannes-Stelling-Straße 21 / 19053 Schwerin / Telefon: 0385/594 94-0 / Telefax: 0385/594 94-58 / E-Mail: / info{at}mvnet{dot}de / Homepage: https://www.datenschutz-mv.de
Niedersachsen:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel / Postfach 2 21 / 30002 Hannover oder: Prinzenstraße 5 / 30159 Hannover / Telefon: 0511/120-45 00 / Telefax: 0511/120-45 99 / E-Mail: poststelle{at}lfd.niedersachsen{dot}de / Homepage: https://www.lfd.niedersachsen.de / Niedersächsisches Datenschutzgesetz - NDSG
Nordrhein-Westfalen:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper / Postfach 20 04 44 / 40102 Düsseldorf oder: Kavalleriestraße 2-4 / 40213 Düsseldorf / Telefon: 0211/384 24-0 / Telefax: 0211/384 24-10 / E-Mail: poststelle{at}ldi.nrw{dot}de / Homepage: https://www.ldi.nrw.de
Rheinland-Pfalz: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner / Postfach 30 40 / 55020 Mainz oder: Hintere Bleiche 34 / 55116 Mainz / Telefon: 06131/208-24 49 / Telefax: 06131/208-24 97 / E-Mail: poststelle{at}datenschutz.rlp{dot}de /Homepage: https://www.datenschutz.rlp.de/de/
Saarland:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Judith Thieser Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Postfach 10 26 31 / 66026 Saarbrücken oderr: Fritz-Dobisch-Straße 12 / 66111 Saarbrücken / Telefon: 0681/947 81-0 / Telefax: 0681/947 81-29 / E-Mail: poststelle{at}datenschutz.saarland{dot}de / Homepage: http://www.datenschutz.saarland.de
Sachsen:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig / Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 / 01067 Dresden / Telefon: 0351/49 3-5401 / Telefax: 0351/49 3-5490 / E-Mail: saechsdsb{at}slt.sachsen{dot}de / Homepage: https://www.saechsdsb.de
Sachsen-Anhalt;
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose / Postfach 19 47 / 39009 Magdeburg oder: Leiterstraße 9 / 39104 Magdeburg / Telefon: 0391/81803-0 / Telefax: 0391/81803-33 / E-Mail: poststelle{at}lfd.sachsen-anhalt{dot}de / Homepage: http://www.datenschutz.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein / Postfach 7116 / 24171 Kiel oder: Holstenstraße 98 / 24103 Kiel / Telefon: 0431/988-1200 / Telefax: 0431/988-1223 / E-Mail: mail{at}datenschutzzentrum{dot}de / Homepage: https://www.datenschutzzentrum.de
Thüringen:
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse / Postfach 900455 / 99107 Erfurt oder: Häßlerstraße 8 / 99096 Erfurt / Telefon: 0361/37 71 900 / Telefax: 0361/37 71 904 / E-Mail: poststelle{at}datenschutz.thueringen{dot}de / Homepage: http://www.tlfdi.de/tlfdi/